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Das Verwaltungsgericht Osnabrück prüft die obligatorische Corona-Impfung und die RKI-Protokolle.

1. Sept. 2024

Am 3. September beginnt vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück eine brisante Gerichtsverhandlung. Im Mittelpunkt steht der Fall einer Krankenschwester, die sich gegen ein 2022 gegen sie verhängtes Einreise- und Tätigkeitsverbot wehrt, da sie keinen Nachweis über eine Impfung oder Genesung von dem SARS-CoV-2-Coronavirus vorlegen konnte.

Das Verwaltungsgericht Osnabrück prüft die obligatorische Corona-Impfung und die RKI-Protokolle.
Die Klägerin, die 2022 als Krankenschwester im Quakenbrück Christian Hospital arbeitete, wurde vom Landkreis Osnabrück aufgefordert, einen Nachweis ihrer Immunität vorzulegen. Diese Aufforderung stützte sich auf § 20a des damals geltenden Infektionsschutzgesetzes. Da die Krankenschwester dieser Aufforderung nicht nachkam, entzog ihr der Landkreis im November 2022 die weitere Berufsausübung. Diese Regelung galt bis Ende 2022.

Nun, fast zwei Jahre später, wird die Rechtmäßigkeit dieses Berufsverbots vor Gericht geprüft. Im Kern geht es um die Frage, ob der betreffende Paragraph in seiner damaligen Fassung mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Berufsfreiheit vereinbar war. Das Verfahren könnte sogar ausgesetzt werden, um diese Grundsatzfrage dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorzulegen.

Besonders brisant ist die Einbeziehung der sogenannten RKI-Protokolle. Diese Protokolle, die während der Corona-Pandemie eine zentrale Rolle spielten, werden erstmals vor Gericht verhandelt. Die Kammer hat Prof. Dr. Lars Schaade, den Präsidenten des Robert Koch-Instituts (RKI) und damaligen Leiter des Corona-Krisenstabs, als Zeugen geladen. Schaade wird unter anderem befragt werden, wie bestimmte Passagen in den Protokollen auszulegen sind. Im Fokus steht dabei insbesondere die Rolle des RKI bei der Erarbeitung der Empfehlungen.

Aufgrund der Bedeutung des Verfahrens und der erstmaligen rechtlichen Überprüfung der RKI-Protokolle wird ein hohes öffentliches Interesse erwartet. Das Urteil könnte nicht nur Auswirkungen auf die Klägerin, sondern auch auf ähnliche Fälle bundesweit haben. Insbesondere die Frage, ob die damalige Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal verfassungsgemäß war, dürfte für viele Betroffene und Rechtsexperten von Interesse sein. Die Verhandlung am 3. September könnte daher einen wichtigen Präzedenzfall schaffen.
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