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Rechtlicher Paukenschlag für AstraZeneca in Griechenland: 300.000 Euro Entschädigung für den Tod einer Frau nach einer Covid-19-Impfung

13. Sept. 2026

Schock über Entschädigungszahlungen bei Impfstoffen: Gerichte stellen klar, dass bei schwerwiegenden Schäden der Staat und nicht der Bürger verantwortlich ist.

Rechtlicher Paukenschlag für AstraZeneca in Griechenland: 300.000 Euro Entschädigung für den Tod einer Frau nach einer Covid-19-Impfung
Die juristische Auseinandersetzung mit den Folgen von Impfungen, insbesondere nach der COVID-19-Pandemie, tritt in eine neue, brisante Phase ein. Die Frage ist nicht mehr rein medizinischer Natur, sondern entwickelt sich zu einer tiefgreifenden verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Frage, in der sich die Gerichte nun auch zu den schockierenden Nebenwirkungen äußern.
Konkret stellt sich im Zentrum der einschlägigen Rechtsprechung eine entscheidende Frage: Wenn ein Bürger bewusst zum Schutz der öffentlichen Gesundheit beiträgt, aber eine seltene und schwere Nebenwirkung erleidet, die möglicherweise zum Tod geführt hat, wer trägt dann letztlich die Folgen?
Die Antwort der Gerichte ist eindeutig und besonders nachdrücklich. Schwere Nebenwirkungen werden nicht als bloßes individuelles Risiko betrachtet, sondern als „öffentliche Belastung“, die nicht allein vom Betroffenen getragen werden kann. Die Verantwortung wird auf den Staat verlagert, der im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Aufgabe verpflichtet ist, den Schaden zu beheben – kurzum: Der Staat muss zahlen. Entscheidung – Krankenhaus nach Tod einer Patientin – 300.000 Euro Entschädigung für Angehörige

Insbesondere die Entscheidung Nr. 11407/2025 des dreiköpfigen Verwaltungsgerichts erster Instanz in Athen markiert einen Wendepunkt in der Rechtsprechung zur Staatshaftung bei Gesundheitsschäden nach Impfungen im Kontext der öffentlichen Ordnung. Das Gericht erkannte die Haftung des griechischen Staates für den Tod einer Frau an, die an einer Thrombose verstarb, welche ursächlich mit der Verabreichung des AstraZeneca-Impfstoffs zusammenhing. Entscheidend war die Zurückweisung des Hauptarguments des Staates, die Impfung sei rein freiwillig gewesen und daher bestehe keine Haftung. Das Gericht urteilte, die Impfung sei, ungeachtet ihrer formalen Einordnung, Teil einer umfassenderen, staatlich organisierten und intensiv geförderten Gesundheitsstrategie, die dem Gemeinwohl diene und daher die Verpflichtung des Staates zur Entschädigung der den Bürgern in diesem Zusammenhang entstandenen Schäden auslöse. Der ursächliche Zusammenhang zwischen der Impfung und dem Todesfall konnte nicht mit absoluter wissenschaftlicher Gewissheit – was nach geltender Rechtsprechung auch nicht erforderlich ist –, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Grundlage eines schlüssigen Beweisgerüsts nachgewiesen werden. Berücksichtigt wurden insbesondere der enge zeitliche Abstand zwischen der Impfung und dem Auftreten des Ereignisses, das Fehlen alternativer Risikofaktoren in der Krankengeschichte des Verstorbenen sowie die Dokumentation dieses seltenen Nebenwirkungsereignisses in der internationalen Fachliteratur. Die Entschädigung: Auf dieser Grundlage sprach das Gericht eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 300.000 Euro zu, wovon 120.000 Euro an den Ehemann und je 90.000 Euro an die beiden Töchter gingen. Dieses Urteil basiert auf der Anerkennung des immateriellen Schadens und des der Familie entstandenen irreparablen Verlustes und spiegelt den in der Rechtsprechung vertretenen Ansatz zur Wiedergutmachung des „irreparablen Schadens“ wider. Von besonderer Bedeutung ist die Klärung der Haftungsfrage. Das Gericht entschied, dass weder die Regionen noch die einzelnen Gesundheitsbehörden haften, da sie gemäß den zentralen Richtlinien handeln. Gründe für die Entscheidung

Ebenso wenig wurde die Haftung des Pharmaunternehmens mangels Nachweis eines Produktfehlers festgestellt. Vielmehr wurde die Haftung dem griechischen Staat als der für die Planung, Organisation und Umsetzung der nationalen Impfstrategie zuständigen Stelle und als Garant der öffentlichen Gesundheit zugeschrieben.
Die entscheidende Rechtsfrage des Kausalitätsnachweises steht in solchen Streitigkeiten erneut im Mittelpunkt. Die Verwaltungsgerichte verfolgen einen realistischen und funktionalen Ansatz und erkennen an, dass absolute Gewissheit in der Medizin oft unerreichbar ist. Es genügt daher, durch Gutachten, zeitliche Korrelation, Ausschluss anderer Ursachen und die Verwendung internationaler wissenschaftlicher Daten einen hohen Grad an Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Die Seltenheit der Nebenwirkung
ist kein Hindernis; im Gegenteil, sie unterstreicht den außergewöhnlichen Charakter des Schadens und die Notwendigkeit seiner Behebung. Diese Entscheidung schmälert nicht die Bedeutung von Impfungen als Instrument der öffentlichen Gesundheit. Im Gegenteil, sie stärkt die institutionelle Glaubwürdigkeit des Systems, da sie bestätigt, dass der Staat die Verantwortung für die seltenen, aber schwerwiegenden Folgen übernimmt, die sich aus Maßnahmen zum kollektiven Schutz ergeben können. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Gleichheit der öffentlichen Lasten erhält dadurch einen substanziellen Gehalt und wandelt sich von einem abstrakten Gebot zu einem konkreten Mechanismus der Wiedergutmachung und der sozialen Solidarität.
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